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Ungarn

Sondeln in Ungarn

In Ungarn brauchst du mehr als die Zustimmung eines Landwirts. Nach dem aktuellen Wortlaut von § 52 der Regierungsverordnung 68/2018 muss die nicht berufliche Nutzung eines Metalldetektors der Denkmalbehörde angezeigt werden. Dazu gehören Suchzweck, kartiertes Suchgebiet und geplante Termine. Zusätzlich sind die Zustimmung der verfügungsberechtigten Person und eine Vereinbarung mit einer zur archäologischen Feldarbeit berechtigten Einrichtung erforderlich. Die Behörde kann die Tätigkeit untersagen. Drei Arbeitstage vor dem tatsächlichen Suchbeginn ist eine weitere Meldung nötig. Kläre die Einzelheiten mit der zuständigen Behörde und Einrichtung, bevor du deine Suche planst.

Detector Lady empfiehlt: Prüfe vor einer Reise mit deinem Metalldetektor immer die aktuellen Vorschriften des Landes und die Regeln für den konkreten Ort, an dem du suchen möchtest.