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Spanien

Sondengehen in Spanien

In Spanien ist immer die zuständige Autonome Gemeinschaft zu prüfen. In Madrid ist eine Bewilligung auch ausserhalb von Schutzgebieten nötig, selbst wenn das Ziel nicht archäologisch ist. In Schutzgebieten sind die Möglichkeiten auf gesetzlich vorgesehene Forschungsprogramme begrenzt. In der Valencianischen Gemeinschaft sieht das Verfahren Ausnahmen vor, unter anderem für Strände, deren Umfang und die örtlichen Regeln sind aber zu prüfen. Ein Strand gilt nicht automatisch als frei für die Suche. Auch in Andalusien ist Vorsicht nötig: Das neue Gesetz 4/2026 tritt überwiegend am 7. April 2027 in Kraft. Seine künftigen Bestimmungen dürfen nicht als im Oktober 2026 bereits geltend dargestellt werden.

Der Tipp von Detector Lady: Bevor Sie mit Ihrem Metalldetektor verreisen, prüfen Sie immer die im Land, in der Autonomen Gemeinschaft und am konkreten Ort geltenden Vorschriften.