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Schweiz

Sondeln in der Schweiz

Die Schweiz nimmt den Schutz ihres archäologischen Erbes ernst. Die Regeln für die Suche mit dem Metalldetektor unterscheiden sich jedoch von Kanton zu Kanton. Bevor ihr euren Detektor einpackt, prüft die Bestimmungen an eurem tatsächlichen Suchort. Mehrere Kantonsarchäologien arbeiten mit bewilligten Freiwilligen zusammen. Dafür können ein Wohnsitz im Kanton, Schulungen und eine regelmässige Zusammenarbeit verlangt werden. Eine solche Bewilligung ist deshalb nicht automatisch eine Suchgenehmigung für Feriengäste.

Hier findet ihr die offiziellen Informationen und Anlaufstellen für alle 26 Kantone. Wo die veröffentlichten Angaben keine klare Aussage zur Freizeitsuche oder zu Bewilligungen für ausländische Besucher enthalten, weise ich darauf hin.

Informationen geprüft am 29. Oktober 2026. Die Verfügbarkeit von Bewilligungen und die Wartelisten können sich ändern.

Aargau (AG)

Die Suche nach archäologischen Objekten mit dem Metalldetektor ist bewilligungspflichtig. Das kantonale Freiwilligenprogramm richtet sich an Volljährige, die normalerweise im Aargau wohnen. Ausnahmen sind für Personen aus Nachbargemeinden oder mit Arbeitsort im Kanton möglich. Erwartet werden Funddokumentation, Schulungen und eine längerfristige, regelmässige Zusammenarbeit. Zum Prüfzeitpunkt betrug die veröffentlichte Wartezeit für Metalldetektorfreiwillige mindestens ein Jahr.

Appenzell Ausserrhoden (AR)

Die kantonale Denkmalpflege ist die offizielle Meldestelle für archäologische Entdeckungen und deren Beurteilung. Die veröffentlichten Informationen bestätigen weder eine allgemeine Erlaubnis zum Freizeitsondeln noch klare Voraussetzungen für Besucher. Fragt vor der Suche nach und beschreibt euer Vorhaben und den genauen Ort. Fehlende ausführliche Detektorhinweise bedeuten nicht, dass die Suche erlaubt ist.

Appenzell Innerrhoden (AI)

Der Kanton hat eine eigene Archäologieverordnung und eine Fachstelle für Denkmalpflege und Archäologie. Veränderungen an geschützten archäologischen Stätten benötigen eine Bewilligung. Archäologische Funde gehören dem Kanton. Ein veröffentlichtes Bewilligungsverfahren für Feriengäste oder eine allgemeine Ausnahme für die Suche nach modernen Verlustgegenständen konnte ich nicht bestätigen. Klärt euer Vorhaben vorab mit der Fachstelle.

Basel-Landschaft (BL)

Die Suche nach archäologischen Gegenständen mit dem Metalldetektor braucht eine kantonale Bewilligung. Die Archäologie Baselland arbeitet mit registrierten Freiwilligen zusammen. Dabei handelt es sich um eine betreute Zusammenarbeit mit Vorgaben. Wenn ihr mitmachen möchtet, erkundigt euch nach den Aufnahmebedingungen, den zugelassenen Suchflächen sowie der Dokumentation und Abgabe der Funde.

Basel-Stadt (BS)

Die seit dem 1. Januar 2026 geltende Archäologieverordnung bestimmt, dass archäologische Untersuchungen und das systematische Auflesen von Funden, insbesondere mit Hilfsmitteln wie Metalldetektoren, nur durch die Archäologische Bodenforschung oder in deren Auftrag erfolgen dürfen. Daraus ergibt sich keine eigenständige Erlaubnis zum Hobbysondeln. Besprecht geplante archäologische Suchen direkt mit der Archäologischen Bodenforschung Basel-Stadt.

Bern (BE)

Privatpersonen benötigen eine Bewilligung des Archäologischen Dienstes, wenn sie mit technischen Hilfsmitteln nach archäologischen Objekten suchen möchten. Dazu gehört auch der Metalldetektor. Der Dienst freut sich über Anfragen zur ehrenamtlichen Mitarbeit, etwa bei Prospektionen. Die öffentlichen Informationen bestätigen jedoch nicht, dass Feriengäste eine Suchbewilligung erhalten können. Klärt eure Pläne vor der Reise direkt ab.

Freiburg (FR)

Der Einsatz eines Metalldetektors ist im gesamten Kanton nur mit einer Bewilligung des Amts für Archäologie zulässig. Bewilligungen sind an Bedingungen geknüpft und werden nach einem Informationsgespräch erteilt, bei dem die Zusammenarbeit und die erlaubte Suchzone festgelegt werden. Ob ausländische Besucher zugelassen werden, geht aus der Hauptseite nicht eindeutig hervor. Fragt deshalb vor eurer Reise nach.

Genf (GE)

Archäologische Nachforschungen im Kanton benötigen eine Bewilligung der zuständigen Behörde. Eine Bewilligung begründet kein Eigentumsrecht an den entdeckten Gegenständen. Wer mit dem Detektor nach historischen Objekten suchen möchte, sollte zuerst den archäologischen Dienst kontaktieren. Die geprüften offiziellen Seiten bestätigen weder eine allgemeine Bewilligung für Feriengäste noch eine besondere Ausnahme für die Freizeitsuche.

Glarus (GL)

Im archäologischen Bewilligungsrahmen des Kantons ist das Suchen und Bergen von Gegenständen mit einem Metalldetektor bewilligungspflichtig. Verlangt werden ein Wohnsitz in Glarus, ein schriftliches Gesuch mit Suchgrund und Flurangabe, ein einwandfreier Leumund und die Zustimmung des Grundeigentümers. Bewilligungen gelten ein Jahr und sind zahlenmässig beschränkt. Besucher ohne Wohnsitz im Kanton erfüllen die veröffentlichte Wohnsitzvoraussetzung nicht.

Graubünden (GR)

Der Archäologische Dienst erklärt ausdrücklich, dass die eigenständige Suche nach Altertümern mit Metalldetektoren oder anderen Hilfsmitteln sowie selbstständiges Graben nach archäologischen Funden verboten sind. Das gilt auch auf Privatgrund. Oberflächenfunde müssen gemeldet werden. Wer die Forschung unterstützen möchte, sollte nach einer offiziell vereinbarten Zusammenarbeit fragen.

Jura (JU)

Wer mit einem Metalldetektor nach Gegenständen sucht, braucht eine vorherige Bewilligung der Abteilung für Archäologie und Paläontologie. Unter bestimmten Voraussetzungen können im Kanton wohnhafte Personen zugelassen werden. Zum Prüfzeitpunkt war das Kontingent für 2026 ausgeschöpft. Interessierte wurden gebeten, sich ab Januar 2027 erneut zu melden. Ein reguläres Bewilligungsangebot für im Ausland wohnhafte Feriengäste ist das nicht.

Luzern (LU)

Luzern unterscheidet ausdrücklich nach dem Suchziel. Laut offizieller FAQ braucht die Suche nach modernen Gegenständen, etwa einem verlorenen Ehering, noch umlaufenden Schweizer Franken oder anderen modernen persönlichen Gegenständen, keine kantonale Suchbewilligung. Das Fundrecht gilt trotzdem. Archäologisch oder kulturhistorisch bedeutende Funde müssen gemeldet und abgegeben werden. Für die Altertümersuche werden Bewilligungen nur innerhalb des freiwilligen Prospektionsteams vergeben. Dafür ist ein Wohnsitz im Kanton erforderlich. Zum Prüfzeitpunkt wurden keine neuen Mitglieder aufgenommen. Die Ausnahme für moderne Gegenstände hebt Grundstücksrechte und Schutzvorschriften nicht auf.

Neuenburg (NE)

Das kantonale Kulturerbegesetz verbietet archäologische Prospektionen durch Dritte mit Methoden oder Geräten, die archäologische Fundstätten beeinträchtigen könnten. Metalldetektoren werden ausdrücklich genannt. Die zuständige Fachstelle kann ausnahmsweise Bewilligungen erteilen. Diese Ausnahme ist kein gewöhnliches Bewilligungsverfahren für das Freizeitsondeln. Archäologische Entdeckungen müssen unverzüglich gemeldet werden.

Nidwalden (NW)

Zuständig ist die Fachstelle für Archäologie. In ihren öffentlich zugänglichen Informationen konnte ich weder ein spezielles Bewilligungsverfahren für Metalldetektoren noch klare Voraussetzungen für Besucher oder eine ausdrückliche Ausnahme für moderne Verlustgegenstände bestätigen. Fragt vor eurer Planung schriftlich nach und nennt Suchziel, Ausrüstung und genauen Suchort.

Obwalden (OW)

Obwalden verfügt über eine archäologische Fachstelle und Denkmalschutzbestimmungen mit Stand vom 1. März 2026. Aus den geprüften öffentlichen Informationen ergibt sich jedoch weder ein eindeutiges Verfahren für Feriengäste noch eine allgemeine Erlaubnis zum Freizeitsondeln. Erkundigt euch bei der Fachstelle nach den nötigen Bewilligungen und den Einschränkungen am geplanten Suchort.

Schaffhausen (SH)

Die Suche nach Altertümern mit einem Metalldetektor ist bewilligungspflichtig. Es gibt eine begrenzte Anzahl jährlicher Bewilligungen, normalerweise für volljährige Einwohner des Kantons. Gesucht werden darf nur im zugewiesenen Gebiet. Fundorte müssen dokumentiert und Funde regelmässig abgegeben werden. Zum Prüfzeitpunkt waren sämtliche Bewilligungen vergeben. Die offizielle Seite wies auf eine möglicherweise mehrjährige Wartezeit hin.

Schwyz (SZ)

Die private Suche nach archäologischen Funden mit technischen Hilfsmitteln wie Metalldetektoren ist ausdrücklich nicht zulässig. Das ist ein Verbot privater archäologischer Suchen und keine Aufforderung, eine gewöhnliche Hobbybewilligung zu beantragen. Archäologische Entdeckungen müssen unverzüglich der zuständigen kantonalen Stelle gemeldet werden.

Solothurn (SO)

Für die Suche nach archäologischen Funden oder Fundstellen im Boden und auf dem Grund von Gewässern ist eine Bewilligung erforderlich. Die Kantonsarchäologie weist zudem darauf hin, dass eigenständiges Schürfen nach archäologischen Funden oder Ausgraben ohne Bewilligung nicht gestattet ist. Besprecht jede geplante archäologische Suche mit ihr. Ein reguläres Bewilligungsverfahren für ausländische Feriengäste ist öffentlich nicht bestätigt.

St. Gallen (SG)

Die Detektorsuche nach herrenlosen Gegenständen, die archäologische Funde sein könnten, ist bewilligungspflichtig. Zu den veröffentlichten Voraussetzungen gehören ein Mindestalter von 18 Jahren, Wohnsitz im Kanton, Schweizer Bürgerrecht oder Niederlassungsbewilligung C, einwandfreier Leumund, Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1 und ein Erstgespräch. Ein Anspruch auf eine Bewilligung besteht nicht. Geschützte archäologische Fundstellen bleiben ausgeschlossen. Auf fremdem Grund ist die Zustimmung der Eigentümerschaft nötig. Feriengäste erfüllen die Wohnsitzvoraussetzung nicht.

Thurgau (TG)

Die Suche nach archäologischen Funden ist mit und ohne Metalldetektor bewilligungspflichtig. Das Amt für Archäologie arbeitet mit einem ausgebildeten Freiwilligenteam und veröffentlicht Richtlinien für Suchbewilligungen. Fragt direkt nach den Möglichkeiten einer Mitarbeit und den Voraussetzungen. Geht nicht davon aus, dass eine kurzfristige Suchbewilligung für den Urlaub erhältlich ist.

Tessin (TI)

Die offizielle Archäologieseite weist ausdrücklich darauf hin, dass der Gebrauch von Metalldetektoren und anderen Ortungsgeräten im gesamten Kantonsgebiet nach Artikel 34 des Kulturgüterschutzgesetzes verboten ist. Die Zustimmung eines Grundeigentümers reicht deshalb nicht aus, um eine Freizeitsuche zu planen. Klärt konkrete Tätigkeiten oder mögliche besondere amtliche Regelungen direkt mit dem zuständigen Kulturgüteramt.

Uri (UR)

Die Abteilung Denkmalpflege und Archäologie ist für den Schutz archäologischer Stätten zuständig. Ihre öffentliche Seite nennt weder ein spezielles Bewilligungsverfahren für Feriengäste noch Wohnsitzbedingungen oder eine ausdrückliche Ausnahme für moderne Gegenstände. Lasst euch vor einer Suche bestätigen, welche Regeln für euer Vorhaben und den gewählten Ort gelten.

Wallis (VS)

Nach Angaben des kantonalen Amts sind Prospektionen und der Einsatz von Metalldetektoren im gesamten Kanton, auch auf Privatboden, bewilligungspflichtig. Sie werden nur im Rahmen eines eigenfinanzierten wissenschaftlichen Forschungsprojekts zugelassen. Das ist keine allgemeine Erlaubnis zum Freizeitsondeln. Archäologische Entdeckungen müssen sofort gemeldet werden. Ihre Fundsituation muss für die fachliche Beurteilung unverändert bleiben.

Waadt (VD)

Die Detektorprospektion ist im gesamten Kanton bewilligungspflichtig. Ausdrücklich erfasst sind auch die Freizeitsuche, das Absuchen zur Abfallbeseitigung und Magnetfischen. Bewilligungen sind begrenzt, wobei Einwohner des Kantons bevorzugt werden. Im Ausland wohnhafte Personen können keine eigene Prospektionsbewilligung erhalten. Zum Prüfzeitpunkt wurden neue Anträge auf eine Warteliste gesetzt. Für Begleitpersonen mit eigenem Detektor gibt es ein separates vorheriges Meldeverfahren über einen Bewilligungsinhaber. Ausländische Besucher sollten vorab klären, ob sie an einer solchen begleiteten Suche teilnehmen dürfen.

Zug (ZG)

Das kantonale Amt erklärt, dass Privatpersonen für Prospektionsgänge eine Bewilligung benötigen, mit oder ohne Metalldetektor. Archäologische Funde müssen gemeldet werden. Fragt vor einer geplanten Suche nach der erlaubten Tätigkeit, dem Suchgebiet und eurer Zulassung als Besucher. Die veröffentlichten Informationen versprechen keine Bewilligungen für Feriengäste.

Zürich (ZH)

Die aktive Suche nach archäologischem Kulturgut ist nur mit einer Bewilligung der Kantonsarchäologie erlaubt. Zum Prüfzeitpunkt teilte die offizielle Seite mit, dass keine neuen Bewilligungen ausgestellt werden konnten. Archäologische Funde auf Zürcher Gebiet gehören dem Kanton. Privatbesitz oder eine Lage ausserhalb einer eingezeichneten archäologischen Zone begründen keine Erlaubnis zur Suche nach historischen Gegenständen.

Detector Lady empfiehlt: Prüft vor einer Reise mit eurem Metalldetektor immer die aktuellen Vorschriften des Kantons und die Regeln für den konkreten Suchort. Gebt an, ob ihr historische Objekte oder moderne Verlustgegenstände sucht, im Ausland wohnt und graben möchtet. Holt eine schriftliche Antwort ein, bevor ihr euren Suchausflug plant.

Quellen

Quellen zuletzt geprüft am:

Sondeln weltweit