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Libanon

Sondeln im Libanon

Das libanesische Antikenrecht unterstellt archäologische Ausgrabungen einer behördlichen Genehmigung. Die veröffentlichten Vorschriften sehen Anträge wissenschaftlicher Einrichtungen für wissenschaftliche Grabungen vor. Es handelt sich nicht um eine allgemeine Erlaubnis zur privaten Schatzsuche. Die Generaldirektion für Altertümer im Kulturministerium ist die zuständige offizielle Anlaufstelle. Eine aktuelle landesweite Regelung, die sämtliche privaten Suchen nach kürzlich verlorenen Gegenständen eindeutig klärt, konnte ich nicht bestätigen. Fragt vor der Reise bei der Generaldirektion und der örtlichen Behörde nach eurem Suchort und Vorhaben. Die Zustimmung eines Eigentümers ersetzt keine archäologische Genehmigung, auch nicht auf Privatgrund.

Detector Lady empfiehlt: Prüft vor einer Reise mit eurem Metalldetektor immer die aktuellen Vorschriften des Landes und die Regeln für den konkreten Ort, an dem ihr suchen möchtet.